Führerscheinkategorie

Nachfolgend sind die Führerscheinkategorien und deren Beschreibung aufgeführt. Wir können alle Kategorien anbieten

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Führerscheine werden in unterschiedlichen Kategorien und für unterschiedliche Altersklassen ausgestellt. 

Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins:

16 Jahre für die Kategorien AM, A1 und B1;

18 Jahre für die Kategorien A2, B, BE, C1, C1E und Tr;

20 Jahre alt und mindestens 2 Jahre Erfahrung im Führen von Motorrädern der Führerscheinklasse A2, bzw. mindestens 24 Jahre alt für Motorräder der Führerscheinklasse A;

21 Jahre für die Kategorien C, CE, D1 und D1E sowie für Dreiräder mit einer Leistung über 15 kW;

24 Jahre für die Kategorien D, DE, Tb und Tv.

Führerscheinklasse AM

Mopeds.

Führerscheinklasse A1

Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm3, einer maximalen Leistung von 11 kW und einem Leistungsgewichtsverhältnis von nicht mehr als 0,1 kW/kg. Dreiräder mit einem Motor mit einer maximalen Leistung von 15 kW.

Führerscheinklasse A2

Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 kW, deren Leistungsgewichtsverhältnis 0,2 kW/kg nicht überschreitet und die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sind.

Motorräder mit oder ohne Beiwagen und Dreiräder mit einer Motorleistung über 15 kW.

Vierräder, deren Leermasse 400 kg (550 kg bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung) nicht überschreitet (bei Elektrofahrzeugen ohne Berücksichtigung der Masse der Batterien), und die mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, dessen maximale Nutzleistung 15 kW nicht überschreitet, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung 15 kW nicht überschreitet.

A. das Fahrzeug, dessen zulässige Gesamtmasse 3.500 kg nicht überschreitet und dessen Anzahl an Sitzplätzen, den Fahrer ausgenommen, 8 nicht überschreitet.

B. die Kombination aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet

C. die Fahrzeugkombination, deren zulässige Gesamtmasse 4.250 kg nicht überschreitet, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt.

Die Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 4.250 kg, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Kraftfahrzeug (mit Ausnahme der Klasse D oder D1), dessen zulässige Gesamtmasse 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 7.500 kg beträgt und das für die Beförderung von höchstens 8 Passagieren außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut ist. An ein Fahrzeug dieser Kategorie kann ein Anhänger angehängt werden, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet.

Führerscheinkategorie C1E

Die Fahrzeugkombination bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Fahrzeugkombinationen, bei denen das Zugfahrzeug der Klasse B angehört und dessen Anhänger oder Sattelanhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aufweist, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt;

Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme der Klassen D und D1), deren zulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die für die Beförderung von höchstens 8 Passagieren außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.

Die Kombination besteht aus einem Kraftfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet.

Die Fahrzeugkombination bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger oder Sattelanhänger, deren zulässige Gesamtmasse größer als 750 kg ist.

Führerscheinklasse D1

Kraftfahrzeug, das für die Beförderung von höchstens 16 Passagieren außer dem Fahrer konzipiert und gebaut ist und dessen maximale Länge 8 m nicht überschreitet.

Die Fahrzeugkombination bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet.

Die Fahrzeugkombination bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse größer als 750 kg ist. Der Anhänger darf nicht für den Transport von Personen bestimmt sein.

Führerscheinklasse D

Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, den Fahrersitz nicht inbegriffen. An ein Fahrzeug dieser Kategorie kann ein Anhänger angehängt werden, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet.

Die Fahrzeugkombination bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse größer als 750 kg ist. Der Anhänger darf nicht für den Transport von Personen bestimmt sein.

Führerscheinklasse Tr, Tb, Tv

Traktor, selbstfahrende landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder Baumaschinen und Geräte.

Obus.

Tram.

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